LTGK Logo
Seite wird geladen
Hero groß Hero klein

Wettspielordnung

Rahmenausschreibung/Wettspielordnung für Wettspiele des LÜBECK-TRAVEMÜNDER GOLF-KLUB VON 1921 E.V.

1. Spielbedingungen
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbands e.V (DGV) sowie nach den Platzregeln des Lübeck-Travemünder Golf-Klubs. Die Wettspiele werden nach dem World Handicap System ausgerichtet.
Alle DGV-Regelungen können im Sekretariat des LTGK eingesehen werden. Platzregeln werden per Aushang bekannt gemacht.

2. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an Wettspielen berechtigt sind Mitglieder eines dem DGV angeschlossenen Vereins sowie Mitglieder anerkannter in- und ausländischer Golfclubs mit einem wirksam zugeteilten World Handicap Index. VcG-Mitglieder und Spieler ohne Regional-Kennzeichnung zahlen einen Aufschlag zum genannten Turnier-Greenfee. Die Höhe des Aufschlags erfragen Sie bitte im Sekretariat.

3. Ausschreibung
Wettspiele werden durch Ausschreibung bestimmt, in der das Datum, der Wettspielbeginn, der Wettspielmodus und die Vorgabewirksamkeit, die Abschläge, bei Bedarf Vorgaben- und Teilnehmerbegrenzungen, die Meldegebühren für Mitglieder und Gäste, der Meldeschluss, die Preisklassen. Die Personen der Spielleitung werden nach Meldeschluss festgesetzt. Die Ausschreibungen werden durch Aushang im Clubhaus und auch im Internet sowohl im Wettspielkalender des Lübeck-Travemünder Golf-Klubs bekanntgegeben. Weichen einzelne Bestimmungen einer Ausschreibung von denjenigen dieser Rahmenausschreibung ab, so gilt die Einzelausschreibung. Die Spielleitung behält sich bis zum Wettspielstart Änderungen der Ausschreibung vor. Maßgebend ist der aktuelle Aushang im Clubhaus am Wettspieltag. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

4. Meldung
Meldungen für Wettspiele können über das PC Caddie-System auf unserer Webseite unter der Navigation „Turniere“ vorgenommen werden oder per Telefon und Email erfolgen. Letztere werden ohne Gewähr entgegengenommen. Meldungen können frühestens zwei Monate vor dem jeweiligen Wettspiel abgegeben werden. Die Ausschreibungen nennen das jeweilige Datum. Ist das Teilnehmerfeld begrenzt, werden die Meldungen nach Eingangsdatum und Uhrzeit berücksichtigt. Gegebenenfalls werden Wartelisten geführt. Turniermeldungen können bis zum Meldeschluss storniert werden. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen ist das Nenngeld zu entrichten

5. Startliste
Nach Meldeschluss wird die Startliste erstellt und rechtzeitig ausgehängt. Das Starterfeld wird – wenn möglich – außerdem per SMS benachrichtigt bzw. kann im Internet eingesehen werden (PC Caddie). Das Starterfeld wird vom Sekretariat in Abstimmung mit der Spielleitung und gegebenenfalls den Sponsoren festgelegt. In Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung den ausgeschriebenen Startbeginn verändern.

6. Zulässiges Equipment
Der Spielball eines Wettspielteilnehmers muss der Spezifikation des aktuell gültigen Verzeichnisses möglicher Bälle des The Royal & Ancient Golf Club of St. Andrews entsprechen. Schläger, Putter etc. müssen dem offiziellen Regelwerk (DGV-Hardcard) des DGV entsprechen, dies sicherzustellen, liegt allein in der Verantwortung des Spielers.
Entfernungsmesser sind –soweit nicht anders geregelt- zugelassen, sofern sie keine weiteren Entscheidungshilfen bieten. Diesbezüglich gelten ebenfalls die Regelungen der DGV-Hardcard.
Elektronische Kommunikationsmittel (sende- und empfangsbereit) sind während des Wettspiels grundsätzlich auszuschalten und dürfen nur in Notfällen genutzt werden. Apps, die ausschließlich der Entfernungsmessung dienen, sind zugelassen.
Strafe für den 1. Verstoß: 2 Strafschläge
Strafe für den 2. Verstoß: Disqualifikation

7. Nutzung von motorgetriebenen Golf-Carts
Die Spielleitung kann die Nutzung von Golf-Carts in Einzelfällen gestatten, wenn bei körperlicher Behinderung der Spielerin/des Spielers die Teilnahme am Wettspiel ohne Cart nicht möglich ist. Auf Anforderung ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Zuteilung klubeigener Carts erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Reservierungen.

8. Wettspielleitung/Starter/Platzrichter
Wettspielleiter/Starter werden für jedes Wettspiel im Einzelnen benannt und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung. Sie können im Bedarfsfall Abspielzeiten verändern oder Spielergruppen umstellen. Platzrichter und Starter handeln im Auftrag der Wettspielleitung.

9. Verspätetes Erscheinen/Abspielzeit
Jeder Spieler sollte 5 Minuten vor seiner Abspielzeit im Abspielbereich seines Abschlags erscheinen.

10. Unterbrechung des Spiels
Sieht sich die Spielleitung gezwungen, ein Wettspiel zu unterbrechen, erfolgt dies nach Regel 5.7b. Es gelten die dort aufgeführten Pflichten des Spielers und bei Verstoß die genannten Strafen. Folgende Signaltöne sind zu beachten:

Langer Signalton: sofortige Unterbrechung wegen Gefahr
Wiederholt drei Signaltöne: sonstige Spielunterbrechung
Wiederholt zwei kurze Signaltöne: Wiederaufnahme

Es liegt jederzeit im eigenen Ermessen des Spielers, bei Blitzgefahr das Spiel zu unterbrechen. Diese Unterbrechung muss der Spieler der Spielleitung melden. Erfolgt jedoch danach keine Spielunterbrechung durch die Spielleitung, muss der Spieler sein Spiel unverzüglich wieder aufnehmen, ansonsten muss er disqualifiziert werden. Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr unterbrochen, so sind auch alle Übungsflächen gesperrt. Strafe bei Verstoß: Disqualifikation. (Regel 5.7)

Standorte der Schutzhütten:

Schutzhütten Zugang von
Bahn 4, rechts am Knick Bahnen 3, 4; 6. Grün
7. Grün/8. Abschlag Bahnen 7, 8, 12; 9. Abschlag
Hinter 6. Herrenabschlag Bahnen 5, 6, 13 und 14
Halfwayhouse 10. Abschlag (dort auch WC) Bahnen 9, 10 und 11
Mitte 10. Fairway rechts Bahnen 10, 16 und 17
15. Grün, rechts Bahnen 15 und 16
Hinter 17. Grün (im Wald) Bahnen 1, 17 und 18. Abschlag
Hinter 24. Grün Bahnen 22, 23 und 24
Nähe 26. Damenabschlag Bahnen 21, 25 und 26
Rechts vom 27. Damenabschlag Bahnen 20, 21 und 27

11. Unsportliches Verhalten, Verstoß gegen die Etikette
Verhält sich ein Spieler unsportlich oder grob unsportlich, so kann der Vorstand gegen den Spieler folgende Sanktionen verhängen: a) Verwarnung, b) Auflagen, c) befristete oder dauernde Sperre für Wettspiele des Lübeck-Travemünder Golf-Klubs, d) Strafschläge. Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport verstoßen wird (vorsätzlicher Verstoß gegen Regeln oder Etikette, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, Manipulation eines Wettspielergebnisses etc.) oder der Sportbetrieb oder andere Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung den Spieler ungeachtet der genannten Regelung nach Regel 1.2b disqualifizieren.

12. Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel (Regel 5.6b)
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird.
Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet ein Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlags, gilt dies als Verstoß gegen Regel 5.6b.
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Verstoß im Zählspiel mit 1 Strafschlag bestraft, im Lochspiel mit Lochverlust, bei einem weiteren Verstoß im Zählspiel mit 2 Strafschlägen, danach mit Disqualifikation.
Bei Wettspielen nach Stableford oder Gegen Par ist ausdrücklich erwünscht, dass ein Spieler seinen Ball aufnimmt, sobald er keinen Punkt mehr erzielen oder das Loch nicht mehr gewinnen kann.
Zusätzlich zu dieser Regelung werden alle Spieler aufgefordert, auf sichere und verantwortungsvolle Art und Weise „Ready Golf“ zu spielen (www.golf.de/readygolf). Regel 5.6b

13. Ball bewegt (Regel 13.1d)
Liegt der Ball eines Spielers auf dem Grün, ist es straflos, wenn der Ball oder Ballmarker unabsichtlich durch den Spieler, seinen Partner, seinen Gegner oder einen ihrer Caddies oder ihre Ausrüstung bewegt wird.
Der bewegte Ball oder Ballmarker muss zurückgelegt werden.
Wird festgestellt, dass der Ball des Spielers auf dem Grün durch Wind, Wasser oder irgendeine andere natürliche Ursache, wie zum Beispiel die Schwerkraft, bewegt wurde, muss der Ball vom neuen Ort gespielt werden, wenn er noch nicht aufgenommen worden war. Ein Ballmarker wird zurückgelegt, wenn er unter diesen Umständen bewegt wurde.

14. Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen)
Bei Gleichstand von Ergebnissen gilt bei Wettspielen des LTGK folgende grundsätzliche Regelung:
Stechen im Zählspiel:
Das Stechen erfolgt unter Zugrundelegung von neun der gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (schwere, leichte Löcher) erfolgt (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9). Bei weiterem Gleichstand zählen die 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14 danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch.
Stechen im Lochspiel:
Wird jeweils über die Ausschreibung geregelt.

15. Abgeben der Scorekarte
Die Scorekarten sind unverzüglich nach Ende der Spielrunde und Abgleich im Sekretariat/Spielleitung einzureichen. Die Scorekarte eines Spielers gilt als abgegeben, wenn sie bei der Spielleitung/Sekretariat eingereicht worden ist und der Spieler die Scoring-Area verlässt.

16. Beendigung des Wettspiels
Ein Wettspiel ist beendet, wenn die Spielleitung das Ergebnis in der Siegerehrung offiziell bekannt gegeben hat.

17. Datenschutz
„Mir ist bekannt, dass mein Name, meine Vorgabe und meine Startzeit auf der Startliste passwortgeschützt im Internet veröffentlicht werden.
Mit der Meldung zum Wettspiel willige ich auch in die Veröffentlichung meines Namens, meines Bildes, meiner Vorgabe und meines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet oder auch in gedruckter Form ein.“

18. Inkrafttreten
Diese Rahmenausschreibung/Wettspielordnung trat im Mai 2018 in Kraft und wurde aktualisiert im Februar 2023.

Spielausschuss LTGK im Februar 2023